D&O, wichtige Klauseln

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Klausel zur erweiterten Vermögensschadenversicherung

Eigenschadenausschlussklausel

Verschaffungsklausel

In Dienstverträgen ... XXX

Freistellungsklausel - Company Reimbursement

Durch die Freistellungsklausel steht die Versicherungsleistung dem Betrieb als VN zu, nicht der versicherten Person. Der Betrieb stellt die versicherte Person von Außenhaftungsansprüchen frei. Der Schaden wird dem Betrieb zugerechnet.

Geheimhaltungsklausel

Die Geheimhaltungsklausel beinhaltet die Verpflichtung der versicherten Person (persönliche D&O Police), das Bestehen dieser Police nicht bekanntzumachen. Auf Grund einer gesamtschuldnerische Haftung ist die versicherte Person die erste Adresse für den Anspruchssteller, hier ist die Deckung gegeben, um die Liqudität muss sich dann der Anspruchsteller dann wenig Sorgen machen.

Schlagwort: Ausschlüsse, vorsätzliche Pflichtverletzung, Straftaten