Hausratversicherung, Wertsachen

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Hausratversicherung, Wertsachen

Zu den Wertsachen zählen:

  • Geldkarten geladene Beträge,
  • Sparbücher, Wertpapiere, Urkunden,
  • Schmuck, Edlesteine, Perlen, Gegenstände aus Gold, Silber und Platin, Münzen, Medaillen, Pelze, Gobelins,

handgeknüpfte Teppiche,

  • Kunstobjekte: Gemälde, Zeichnungen, Collagen, Grafiken u. Plastiken
  • Sonstige, über 100 Jahre alte, Gegenstände (Antiqutäten), aber keine Möbelstücke.


I.d.R. Werden die Wertsachen in der Gesamtheit mit bis zu 20% der vereinbarten Deckungs-/Versicherungssumme entschädigt.


Für die einzelnen Positionen bestehen außerdem Obergrenzen:

insgesamt 1.500,00 Euro für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt insgesamt 3.000,00 Euro für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere insgesamt 25.000,00 Euro für Schmucksachen, Briefmarken, Edelsteine, Telefonkartensammlungen, Perlen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Platin oder Gold wenn sich diese außerhalb verschlossener VdS anerkannter Wertschutzschränke (Tresore) befinden, die mindestens 200 kg wiegen oder nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauerschrank).

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015 XXX

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