Privathaftpflichtversicherung, Mietsachschaden
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Von der Haftung nach ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche die sich auf
- gemietete,
- geleaste,
- gepachtete,
- und geliehene Sachen beziehen. Hiermit ist also auch die Mietwohnung betroffen.
Die Deckungserweiterung "Mitsachschaden" ermöglicht aber den Einschluss dieser Schadenersatzansprüche. Zu klären ist, ob diese Deckung auch für den Urlaub bei einem Hotel- und dem Ferienhausaufenthalt gilt.
Generell ausgeschlossen sind Schadenersatzforderungen wegen
- Abnutzung,
- Verschleiß,
- einer übermäßiger Beanspruchung,
- wegen Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen,
- wegen Schäden an Elektro- und Gasanlagen,
- wegen Schimmelbefall
- und Glasschäden.
Schlagwort: Mietsachschaden, Mietsachschäden, Deckungserweiterung Privathaftpflichtversicherung