Hausratversicherung, Obliegenheiten
- Vorvertragliche Obliegenheiten:
"Vor Zustandekommen des Versicherungsvertrages sind Angaben zu dem zu versichernden Hausrat zu machen. - Dies sind Angaben über die Grösse der Wohnung in qm, - Bauartklasse des Hauses, - Wert des gesamten Hausrats - alle Fragen, die seitens des Versicherers gestellt werden, sind wahrheitsgemäß zu beantworten
- Vertragliche Obliegenheiten:
Nach Zustandekommen des Vertrages sind Risikoveränderungen dem Versicherer anzuzeigen. - Dies sind der Aufbau eine Baugerüsts, - Erhöhung des Hausratwertes, Veränderung der Wohnfläche, - Umzug, - Veränderung vertraglich vereinbarter Sicherheitsvorrichtungen, - Abwesenheit von einer längeren Dauer als 60 Tage.
- Obliegenheiten im Schadenfall:
- Im Schadenfall hat die Schadenmeldung unverzüglich zu erfolgen.
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus müssen der Polizei gemeldet werden.
- Entwendete Gegenstände sind in einer Stehlgutliste/Verzeichnis zu erfassen.
- Das Verzeichnis muss Detailinformationen, wie Versicherungswert, Anschaffungszeitpunkt .. enthalten
- Entwendete Scheckkarten, Sparbücher und dergleichen sind zu sperren
👁 Siehe auch: Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Hausratversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
.-.-.-.