Hausratversicherung, Vandalismus
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Version vom 18. Juni 2017, 08:50 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Vandalismusschäden sind in der Hausratversicherung mitversichert.
Voraussetzung: die Schäden wurden während oder nach einem Einbruch angerichtet.
Eine eingeworfene Scheibe fällt demnach nicht unter den Versicherungsschutz.
Schlagwort: Vandalismusschaden
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