Hausratversicherung, Wertsachen
Zu den Wertsachen zählen:
- Geldkarten geladene Beträge,
- Sparbücher, Wertpapiere, Urkunden,
- Schmuck, Edlesteine, Perlen, Goldgegenstände, Silber, Platin, Münzen, Medaillen,
- Pelze, Gobelins, handgeknüpfte Teppiche,
- Kunstobjekte: Gemälde, Zeichnungen, Collagen, Grafiken u. Plastiken
- Sonstige, über 100 Jahre alte, Gegenstände (Antiqutäten), aber keine Möbelstücke.
Im Standardversicherungsschutz, werden die Wertsachen in der Gesamtheit nur mit bis zu 20% der vereinbarten Deckungs-/Versicherungssumme entschädigt. Optional kann diese Maximierung erhöht werden.
Für die einzelnen Positionen bestehen außerdem Obergrenzen:
- Für Bargeld, auf Karten geladene Beträge (keine Münzen) werden insgesamt bis zu 1.500 € erstattet.
- Für Sparbücher, Wertpapiere und Urkunden werden insgesamt bis zu 3.000 € erstattet.
- Für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Münzen, Briefmarken, Medaillen und Gold und Platin Sachen werden insgesamt bis zu 25.000 € erstattet.
Werden die vorgenannten Objekte in einem Tresor/Wertschutzschrank (VdS anerkannt) aufbewahrt, so gelten andere Obergrenzen.
Voraussetzung: das Gewicht des Tresors muss mind. 200 kg betragen, oder verankert, oder in den Fußboden oder der Wand eingelassen sein.
Über die Schutzklassen informiert die Seite: www.kriminalberatung.de
👁 Siehe auch: Hausratversicherung, Deckungserweiterungen
👁 Siehe auch: Hausratversicherung, Allgefahrendeckung / Allriskpolice
Schlagwort: Wertsachen, Wertschutzschrank,Tresor, Schutzklassen