Regionalversicherer

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Hinter der Unterscheidung der Versicherungsgesellschaften auch nach Regionalversicherer verbirgt sich das Territorialprinzip. Dieses beschränkt das Geschäftsgebiet von meist öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen auf eine bestimmte Region. Die Beschränkung auf ein regionales Geschäftsgebiet der meist öffentlich-rechtlichen Versicherer hat einen historischen Hintergrund. Die Erteilung von öffentlichen Aufträgen sah vor, dass u.a. dauerhaft sichergestellt werden sollte der regionalen Bevölkerung ein umfassender und preisgünstiger Versicherungsschutz zur Verfügung gestellt werden sollte. Um nicht mit anderen Regionalversicherern in Konkurrenz treten zu müssen wurde die regionale Beschränkung von meist öffentlich-rechtlichen Versicherern eingeführt.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Anzahl der Versicherungsunternehmen zum Jahresende, die unter Bundesaufsicht stehen an.

Stand zum 31.12. Anzahl der Versicherer unter Bundesaufsicht Lebensversicherer Krankenversicherer Schaden-/Unfallversicherer Rückversicherer
2015 539 84 47 205 28
2014 548 87 47 206 30
2013 560 90 48 210 29
2012 570 93 49 211 32
2011 578 94 48 215 34
2010 582 95 48 211 36
2009 596 96 51 217 38
2008 607 99 51 222 41
2007 609 100 51 224 41
2006 613 100 52 222 45
2005 632 104 53 227 47


Die nachfolgende Übersicht zeigt die Anzahl der Beschäftigten in den Standorten an.

Versicherungsstandort Anzahl der Beschäftigten
München 33.240
Köln 25.060
Hamburg 21.100
Hannover 12.150
Stuttgart 11.200
Düsseldorf 11.130
Berlin 10.750
Frankfurt 8.880
Wiesbaden 8.640
Nürnberg 8.060
Münster 7.240
Dortmund 6.110
Coburg 5.530
Karlsruhe 4.950

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