Tierhaftpflichtversicherung

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Die Tiefhalterhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz bei Personenschäden und Sachschäden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen. Versichert werden kann die Haltung von

  • Hunden
  • Pferden,

die zu privaten Zwecken genutzt werden.

Versicherte Risiken / Gefahren in der Tierhalterhaftpflichtversicherung

  • Fremdreiterrisiko (inkl. Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer)
  • Reitbeteiligungen (inkl. Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer, Forderungsausfalldeckung für Pferdehalter)
  • Schlitten- und Kutschfahrten
  • Teilnahme an Turnieren (ohne Rennen)
  • Mietsachschäden
  • Schäden am geliehenen oder gemieteten Pferdetransportanhänger
  • Flurschäden
  • gewollte und ungewollte Deckakte
  • Auslandsschäden
  • Reiten mit und ohne Sattel

versicherte Leistungen im Versicherungsfall

  • Prüfung der Schadensersatzverpflichtung
  • finanzielle Wiedergutmachung der berechtigten Schadensersatzforderungen
  • Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen


Gesetzliche Grundlage der Tierhaftpflichtversicherung

Die Gesetzliche Grundlage zur Haftung des Tierhalters findet sich in § 833 BGB wieder. (Haftung des Tierhalters) Für jeden Halter eines Tieres ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung zu empfehlen. Denn die Haftung des Tierhalters ist lt. Gesetz in unbegrenzter Höhe gegeben und bezieht sich auf Schäden, die durch die Haltung des Tieres entstanden sind.

Der Versicherungsschutz der Tierhalterhaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personenschäden und Sachschäden an Dritten. Die Versicherungsleistung ist begrenzt auf die vereinbarten Versicherungssummen in der Tierhalterhaftpflichtversicherung. Die Abwicklung der finanziellen Forderungen des Geschädigten bei berechtigten Schadensersatzforderungen und die Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen sind Bestandteil des Versicherungsschutzes.