Hausratversicherung, Aussenversicherung

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Hausratversicherung, Aussenversicherung

Im Rahmen der Außenversicherung (erweiterter Versicherungsort) ist teilweise der in der Police genannte Versicherungsort erweitert und damit persönlicher Hausrat, der sich beispielsweise vorübergehend (nicht dauerhaft) in einer Ferienwohnung befindet – im Rahmen des jeweiligen Versicherungsvertrages – mitversichert werden.

Die Außenversicherung gilt weltweit und für einen Zeitraum von meistens drei Monaten. Es ist aber zu beachten, dass bei einer Reise, die von vorneherein für vier Monate geplant ist, auch in den ersten drei Monaten kein Versicherungsschutz besteht.


Siehe auch: Hausratversicherung, Versicherungsort

Schlagwort: Aussenversicherung, Versicherungsort, erweiterter Versicherungsort