Kfz Versicherung, Übertragung SFR

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Die Übertragung des SFR (Schadenfreiheitsrabatt) in der Kfz Versicherung ist an Voraussetzungen geknüpft. Die Übertragung ist immer auf die nachfolgenden Personen möglich:

- Ehepartner
- eigene Kinder
- Eltern

Bei einigen Kfz-Versicherern ist der SFR-Übertrag auch auf die nachfolgenden Personen möglich:

- Lebensgefährte
- nicht leibliche Kinder
- Enkel

Grundsätzlich kann der SFR-Empfänger nur soviel SFR empfangen, wie dieser selbst hätte erreichen können, seit der SFR-Empfänger den Führerschein besitzt. Z.B. hat der SFR-Empfänger den Führerschein seit 2 Jahren, so werden höchstens diese übernommen und in den Schadenfreiheitsrabatt für zwei Jahre eingestuft. Wird ein höherer SFR übertragen, so verfällt der überschüssige Rabatt unwiderruflich.

⚠️ Durch die Übertragung des SFR auf den Empfänger verliert der Abgebende den Schadenfreiheitsrabatt.


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