Bereicherungsverbot
Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 7. Juli 2017, 20:15 Uhr von Smieskol (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ Ist die Versicherungssumme höher als der Versicherungswert, besteht vonseiten des Versicherers keine Verpflichtung, mehr als den Betrag des Schadens an den V…“)
Ist die Versicherungssumme höher als der Versicherungswert, besteht vonseiten des Versicherers keine Verpflichtung, mehr als den Betrag des Schadens an den VN zu zahlen
Siehe dazu § 55 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)