Kfz Versicherung, Abkürzungsverzeichnis
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Version vom 18. Juli 2017, 12:54 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
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Alphabet | Abkürzung | Volltext | Erläuterung |
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A | ABA | Active Brake Assist | Der sog. Notbremsassistent ist ein System für Kraftfahrzeuge, welches bei Gefahr eine Notbremsung selbstständig einleitet oder diese vorbeugend unterstützt. |
ABS | Antiblockiersystem | Das Antiblockiersystem stabilisiert das Fahrzeug bei einer Vollbremsung, indem es den Bremsdruck reguliert und ein Blockieren der Räder verhindert. Somit bleibt die Lenkfähigkeit des Fahrzeugs erhalten und die Fahrsicherheit wird erhöht. | |
ACC | Adaptive Cruise Control (Abstandsregeltempomat) | Der ACC kombiniert Abstandshalter und Tempomat. Die gewählte Geschwindigkeit wird auf freier Strecke gehalten und ggf. an vorausfahrende Fahrzeuge angepasst. | |
AGB | Allgemeine Geschäftsbedingungen | Die AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. | |
AKB | Allgemeine Kraftverkehrsversicherungsbedingungen | Die AKB sind analog zu den AGB vorformulierte Vertragsbedingungen, die die Kfz-Versicherung dem Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss stellt. | |
AKZ | Amtliches Kennzeichen | Das amtliche Kennzeichen bei Kraftfahrzeugen ist eine individuelle numerische oder alphanumerische Registrierungsbezeichnung für Kraftfahrzeuge, die auf den Schildern der Kennzeichen sowie in den Fahrzeugunterlagen erscheint. | |
AltfahrzeugV | Altfahrzeug-Verordnung | Die Altfahrzeug-Verordnung regelt, dass bestimmte Kraftfahrzeuge als Abfall entweder einer anerkannten Annahmestelle oder einem anerkannten Verwerterbetrieb zu überlassen sind. | |
ART | Abstands-Regel-Tempomat | siehe ACC | |
ASU | Abgassonderuntersuchung | siehe AU | |
AU | Abgasuntersuchung | Untersuchung, in der festgestellt wird, ob die Abgaswerte des Kraftfahrzeugs unterhalb der gesetzlich festgelegten Grenze liegen. Die AU ist seit 2010 Teil der Hauptuntersuchung. | |
AVB | Allgemeine Versicherungsbedingungen | In ihnen sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Versicherungsgesellschaft und des Versicherungsnehmers festgelegt. | |
B | BA | Bremsassistent | Der Bremsassistent ist ein Sicherheitssystem für Kraftfahrzeuge. Wechselt der Fahrer schnell von Gas- auf Bremspedal, tritt dieses aber verhältnismäßig nicht fest genug, geht der Bremsassistent von einer Gefahrenbremsung aus und greift ein. |
BAK | Blutalkoholkonzentration | Die Blutalkoholkonzentration gibt das Maß für die Menge von Alkohol im Blut an. Sie dient zur Ableitung von Aussagen über die Einschränkung der Konzentrations- und Zurechnungsfähigkeit durch den Alkohol. | |
BKatV | Bußgeldkatalog-Verordnung | Sie regelt Geldbußen, die durch Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr entstehen und ordnet ggf. Fahrverbote an. | |
C | CO2 | Kohlenstoffdioxid | CO2 ist eine chemische Verbindung zwischen Kohlenstoff und Sauerstoff. Es ist ein farb- und geruchloses Gas und ist 1,5-mal schwerer als Luft. |
D | DBL | Dauerbremslimiter | Der Dauerbremslimiter ist eine Sicherheitseinrichtung in Bussen. Durch sie soll verhindert werden, dass die Beschleunigung des Fahrzeugs über eine vorgegebene Geschwindigkeit hinausgeht. |
DEKRA | Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein | Die DEKRA ist die größte Prüfungsgesellschaft in Deutschland. Sie nimmt beispielsweise die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung beim Auto ab und bietet Sicherheitsberatung an. | |
E | E-Auto | Elektro-Auto | E-Autos sind PKWs mit Elektroantrieb. |
E-Bike | Electric Bicycle | E-Bikes sind Fahrräder mit Elektromotoren. | |
eVB (VB) | Elektronische Versicherungsbestätigung | Der Besitz einer elektronischen Versicherungsbestätigung ist Bedingung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs. Bei einer eVBA können mittels eines Codes die bei der Zulassungsstelle hinterlegten Daten abgerufen werden. Die eVBÜ ist ein Datensatz, der bei einem Versichererwechsel eines zugelassenen Kfz bei der Zulassungsstelle hinterlegt wird. | |
eVBA (VBA) | elektronische Versicherungsbestätigung zur Aushändigung | Ein siebenstelliger Code, der dem Versicherungsnehmer eines Fahrzeugs ausgehändigt wird. Mit diesem Code können bei der Zulassungsstelle die vom Versicherer elektronisch hinterlegten Daten abgerufen werden. Siehe auch eVB. | |
eVBÜ (VBÜ) | elektronische Versicherungsbestätigung zur Übermittlung | Ein Datensatz, der vom Versicherer bei einem Versichererwechsel eines zugelassenen Fahrzeugs über den GDV bei der Zulassungsstelle hinterlegt wird. Siehe auch eVB. | |
EZ | Erstzulassung | Der Tag der Erstzulassung ist das Datum, an dem ein Kraftfahrzeug das erste Mal auf einen Beisitzer bei einer Kfz-Zulassungsstelle angemeldet worden ist. | |
F | FCG | Front Collision Guard | Der Front Collision Guard ist ein System für Omnibusse, welches zum Schutz von Fahrer und Begleiter, im Falle eines Frontalaufpralls, dient. |
FEV | Fahrerlaubnis-Verordnung | Sie regelt im Allgemeinen die Teilnahme am Straßenverkehr mit den grundlegenden Bestimmungen über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, der Einschränkung und Entziehung der Zulassung sowie das Führen von Kraftfahrzeugen mit den Voraussetzungen zur Erteilung einer Fahrerlaubnis. | |
FIN | Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fahrgestellnummer) | Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer hieß früher Fahrgestellnummer und ist eine international genormte, 17-stellige Nummer, die jedes Kraftfahrzeug eindeutig identifiziert. | |
FZV | Fahrzeug-Zulassungsverordnung | Regelt das Zulassungsverfahren und die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen. | |
G | GebOSt | Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr | Gebührenpflichtige Tatbestände und Gebührensätze ergeben sich aus dem Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr. |
GAP | GAP-Deckung engl. gap = Lücke | Die GAP-Deckung (engl. "gap": Lücke) kann zusätzlich zu einer Kaskoversicherung für Leasingfahrzeuge abgeschlossen werden, sollte sie nicht bereits enthalten sein. Wird diese nicht inkludiert, so übernimmt die Versicherung bei Totalschaden oder Diebstahl nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. | |
GDV | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft | Der GDV vertritt die Versicherungsunternehmen gegenüber politischen und gesellschaftlichen Institutionen. | |
H | HP | Haftpflicht | Die Haftpflicht ist ein Versicherungsvertrag zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, in dem sich der Versicherer dazu verpflichtet, Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer auf eigene Kosten auszugleichen. |
HSN | Herstellerschlüsselnummer | Der Herstellerschlüssel ist eine vierstellige Nummer, die den Hersteller des Kraftfahrzeugs beschreibt. Sie dient gemeinsam mit dem Typschlüssel zur Identifizierung eines Fahrzeugtyps. | |
HU | Hauptuntersuchung | Durch die Hauptuntersuchung wird festgestellt, ob ein Fahrzeug verkehrssicher ist. Die Teilnahme ist Pflicht für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge sowie Anhänger. Die Prüfungsplakette am hinteren Kennzeichen sowie ein Stempel im Fahrzeugschein geben Auskunft über den Termin der nächsten HU. | |
I | IU | Insassenunfallversicherung | Die Insassenunfallversicherung bietet Versicherungsschutz für Unfälle, die versicherte Personen beim rechtmäßigen Gebrauch eines versicherten Kraftfahrzeuges erleiden. |
IVK | Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (Grüne Versicherungskarte) | Das Mitführen der IVK ermöglicht eine einfachere Schadensabwicklung bei einem Unfall im Ausland. Sie gilt dort als Versicherungsnachweis und bescheinigt Versicherungsschutz nach den im Ausland geltenden Bedingungen. | |
K | KBA | Kraftfahrt-Bundesamt | Das Kraftfahrt-Bundesamt hat seinen Sitz in Flensburg und nimmt als Bundesbehörde Einfluss auf einige verkehrstechnische Prozesse. Dort werden auch die berühmten Punkte an Verkehrssünder vergeben. |
Kfz | Kraftfahrzeug | Durch einen Motor angetriebenes Straßenfahrzeug. Dazu gehören demnach Kraftwagen und Krafträder. In fast allen Ländern der Welt setzt das Fahren eines Kfz eine Fahrerlaubnis voraus. | |
KfzPflVG | Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetz | Regelt die Pflicht zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung im Inland. Siehe PflVG. | |
Kfz-Steuer | Kraftfahrzeugsteuer | Die Kfz-Steuer wird auf das Halten eines Kraftfahrzeuges erhoben. | |
KH | Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung | Dieser Teil der Versicherung deckt den Ausgleich eines Schadens, der für einen Dritten durch die Nutzung eines Kfz, z.B. durch einen Unfall, entsteht. Die Versicherung der Person, die die Schuld am Schaden trägt, kommt für den Schaden auf. | |
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