Pferdehaftpflichtversicherung

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In der Pferdehaftpflichtversicherung wird unterschieden in die Pferdehaltehaftpflichtversicherung und der Pferdehüterhaftpflichtversicherung.

Pferdehalterhalterhaftpflichtversicherung

In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – verschuldensunabhängig. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet.


Pferdehalterhaftpflichtversicherung Leistungsinhalte

Leistungen Versichert Ja / Nein Personenschäden Ja Sachschäden Ja Vermögensschäden

Versicherte Personen

Fremd- und Gastreiterrisiko

Reitbeteiligungen

Gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters

Ansprüche des nicht gewerbsmäßigen Tiehüters bei Schäden durch das gehütete Pferd

Mietsachschäden

An Stallungen, Reithallen

Am Offenstall

An gemieteten Boxen (SB 150 Euro je Schadensfall

Forderungsausfallversicherung

Ab einer Forderungshöhe von 2.500 Euro wird die gesamte Forderung beglichen

Bis zur Deckungssumme

Allgemeine Leistungen

Flurschäden

Weiderisiko

Keine Vorschriften zur Zaunhöhe

Auch mit Fremdpferden

Ungewollter/gewollter Deckakt

Mitversicherung von Fohlen (ab Geburt bis zum vollendeten 12. Lebensmonat)

Auslandsaufenthalte (bis zu einem Jahr; außer Kanada, USA und US-Territorien)

Rettungs- und Bergungskosten

Vertretung vor Gerichten im versicherten Schadensfall

Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter

Führen/Reiten des Pferdes

Reiten mit ungewöhnlicher oder gebissloser Zäumung

Reiten ohne Sattel

Mitführen eines Handpferdes

Führen eines Pferdes ohne Halfter/ohne Trense

Veranstaltungen

Turnierteilnahme

Teilnahme an Wander- und Distanzritten

Teilnahme an Pferderennen

Teilnahme an Schauen





Pferdehüterhaftpflichtversicherung

Der Pferdehüter hütet bzw. handelt im Auftrag des Pferdehalters. Die Pferdehüterhaftpflichtversicherung ist bei der Haltung von fremden Pferden im eigenen Stall notwendig.


Die Haftung des Stallbesitzers / Stallbetreibers, Reitlehrer, Reitschüler und Gastreiter


Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung

Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der Stallbesitzer für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können über die Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden.


Reitlehrerhaftpflichtversicherung

Die Haftung regelt § 823 BGB für den freiberuflichen Reitlehrer, dem zur Folge eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung zu empfehlen ist. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.

Der angestellte Reitlehrer ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz zur Verfügung stellt.


Schulpferdehaftpflichtversicherung

Im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung sind Reitschüler über den Betreiber mitversichert.


Fremdreiter / Gastreiter

Als Fremdreiter / Gastreiter werden Personen bezeichnet, die unregelmäßig mit Pferden umgehen, diese unregelmäßig reiten und keine Gegenleistung in Form von Geld erbringen.