Pferdehaftpflichtversicherung

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In der Pferdehaftpflichtversicherung wird unterschieden in die Pferdehaltehaftpflichtversicherung und der Pferdehüterhaftpflichtversicherung.

Pferdehalterhalterhaftpflichtversicherung

In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – verschuldensunabhängig. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet.

Legende:

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  ist versichert

Pferdehalterhaftpflichtversicherung Leistungsinhalte

Leistungen versichert
Personenschäden
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Sachschäden
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Vermögensschäden
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Versicherte Personen
Fremd- und Gastreiterrisiko
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Reitbeteiligungen
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Gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters
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Ansprüche des nicht gewerbsmäßigen Tiehüters bei Schäden durch das gehütete Pferd
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Mietsachschäden
an Stallungen, Reithallen
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am Offenstall
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an gemieteten Boxen (SB 150 Euro je Schadensfall)
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Forderungsausfallversicherung
ab einer Forderungshöhe von 2.500 Euro wird die gesamte Forderung beglichen
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bis zur Deckungssumme
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Allgemeine Leistungen
Flurschäden
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Weiderisiko
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- keine Vorschriften zur Zaunhöhe
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- auch mit Fremdpferden
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ungewollter/gewollter Deckakt
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Mitversicherung von Fohlen (ab Geburt bis zum vollendeten 12. Lebensmonat)
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Auslandsaufenthalte (bis zu einem Jahr; außer Kanada, USA und US-Territorien)
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Rettungs- und Bergungskosten
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Vertretung vor Gerichten im versicherten Schadensfall
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Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter
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Führen/Reiten des Pferdes
Reiten mit ungewöhnlicher oder gebissloser Zäumung
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Reiten ohne Sattel
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Mitführen eines Handpferdes
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Führen eines Pferdes ohne Halfter/ohne Trense
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Veranstaltungen
Turnierteilnahme
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Teilnahme an Wander- und Distanzritten
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Teilnahme an Pferderennen
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Teilnahme an Schauen
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Pferdehüterhaftpflichtversicherung

Der Pferdehüter hütet bzw. handelt im Auftrag des Pferdehalters. Die Pferdehüterhaftpflichtversicherung ist bei der Haltung von fremden Pferden im eigenen Stall notwendig.


Die Haftung des Stallbesitzers / Stallbetreibers, Reitlehrer, Reitschüler und Gastreiter


Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung

Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der Stallbesitzer für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können über die Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden.


Legende:

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  ist versichert

Betriebshaftpflichtversicherung Leistungsinhalte

Leistungen versichert
Personenschäden
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Sachschäden
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Vermögensschäden
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Allgemeine Leistungen versichert
Absicherung von Pensionspferden
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Mitversicherung von Weidetieren
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Mitversicherung von Fohlen und Aufzuchtpferden (ohne Reiten) bis zum 3. Lebensjahr
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Versicherung von Reitlehrern im Wechsel
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Gewahrsamsschäden
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keine namentliche Nennung der eigenen Tiere oder der Ausbilder erforderlich
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Versicherung von Güllelagern bis 1 Mio. Liter Fassungsvermögen
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Versicherung von Kraft- und Brennstoffbehältern bis 20.000 Liter Fassungsvermögen
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Reitlehrerhaftpflichtversicherung

Die Haftung regelt § 823 BGB für den freiberuflichen Reitlehrer, dem zur Folge eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung zu empfehlen ist. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.

Der angestellte Reitlehrer ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz zur Verfügung stellt.


Schulpferdehaftpflichtversicherung

Im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung sind Reitschüler über den Betreiber mitversichert.


Fremdreiter / Gastreiter

Als Fremdreiter / Gastreiter werden Personen bezeichnet, die unregelmäßig mit Pferden umgehen, diese unregelmäßig reiten und keine Gegenleistung in Form von Geld erbringen.