Kfz Versicherung, Krawallschaden
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Version vom 24. Juli 2017, 05:22 Uhr von Smieskol (Diskussion | Beiträge)
Krawalle und Tumulte sorgen immer wieder für erheblichen Sachschaden, oftmals sind hier die Autos im besonderen betroffen. Die Verursacher werden nur selten ausgemacht, der Geschädigte kann keinen Schadenersatz fordern. Wenn doch, ist bei den Schädigern ggf. nichts zu holen.
- Besteht lediglich eine Kfz Haftpflichtversicherung wird keine Entschädigung gezahlt.
- Besteht eine Teilkaskoversicherung werden Schäden durch Feuer, Böller und zerstörte Autofenster gezahlt.
- Besteht eine Vollkaskoversicherung werden auch Vandalismusschäden durch den Versicherer beglichen.
Schlagwort: Tumultschaden
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