Beitragszahlweise
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Version vom 30. Juli 2017, 08:50 Uhr von Smieskol (Diskussion | Beiträge)
Der Versicherungsbeitrag ist i.d.R. ein Jahresbeitrag, bemißt sich also für die Dauer eines Jahres. Ausnahmen stellen unterjährige Versicherungen dar, wie die Reiseversicherung und weitere.
Die Zahlweise des Beitrages kann der Versicherungsnehmer frei wählen. Mögliche Zahlweisen, sofern keine Mindestbeiträge unterschritten werden, sind die monatliche, vierteljährliche, halbjährliche und jährliche Zahlweise.
⚠️ Bei einer unterjährigen Zahlweise werden Ratenzuschläge erhoben. Diese betragen durchschnittlich zwischen 3 bis 8,5 %! Einige Versicherer unterbreiten dem VN bei einer unterjährigen Zahlung von vorneherein teurere Versicherungsangebote. ⚠️ Empfehlung: Jährlich zu zahlen spart viel ein. ⚠️
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