Berufsrechtsschutzversicherung
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Die Berufsrechtsschutzversicherung sichert den Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits mit seinem Arbeitgeber ab. Gründe für die Inanspruchnahme der Berufsrechtsschutzversicherung:
- Arbeitsvertragsstreitigkeiten
- Mobbing
- Kurzarbeit
- Abmahnung
- Kündigung
- Urlaubsansprüche
- Arbeitsamt und Arbeitsagentur
- Rentenversicherungsträger
Wartezeit in der Berufsrechtsschutzversicherung
In der Berufsrechtsschutzversicherung besteht im Regelfall eine Wartezeit von 3 Monaten ab Versicherungsbeginn. D.h. es müssen drei Monate vergangen sein, um Leistungen aus der Berufsrechtsschutzversicherung geltend machen zu können.
Steuerliche Behandlung des Beitrages
Der Beitrag zur Berufsrechtsschutzversicherung ist in der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzbar und absetzbar. Besteht ein Kominationstarif, wie z.B. Berufsrechtsschutz und Privatrechtsschutz, so empfiehlt es sich, sich den Beitragsanteil zur Berufsrechtsschutz vom Rechtsschutzversicherer bescheinigen zu lassen.
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