Jagdhaftpflichtversicherung

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Pflichtversicherung für Jäger

Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für jeden Jäger und muss ( Gesetzgeber) vorhanden sein. Diese stellt eine absolute Voraussetzung dar, um einen Jagdschein von der Jagdbehörde zu erhalten.


Gesetzliche Mindestversicherungssummen

Nachfolgende Versicherungssummen sind in der Jagdhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben:


Bereich Mindestversicherungssumme
Sachschäden 50.000 Euro
Personenschäden 500.000 Euro


Versicherter Personenkreis

Die Jagdhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für

  • Jäger/Forstbeamte
  • Hundehalter/Falkner
  • Jagdpächter/Jagdveranstalter
  • Berufsjäger/Jagdaufseher
  • Waffenbesitzer
  • Dienstherr, der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen
  • Halter/Besitzer/Führer eines nicht zulassungs- und versicherungspflichtigen Fahrzeuges im Revier


Weitere versicherte Personen

  • Personen, die zur Leitung des Jagdbetriebes eingestellt wurden (ausgenommen Jagdscheininhaber bei Tätigkeiten, für die der Besitz eines Jagdscheines vorgeschrieben ist).
  • Treiber und sonstige Jagdgehilfen im Revier, bei Tätigkeiten, für die kein Jagdschein vorgeschrieben ist.
  • Nicht gewerbsmäßige Hüter des Jagdhundes.
  • Ehegatten und im gleichen Haushalt lebende unverheiratete Kinder während der Jagdscheinausbildung.


Versicherte Leistungen der Jagdhaftpflichtversicherung

  • Die Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die einem anderen zugefügt wurden, z. B. wenn ein baufälliger Hochsitz einstürzt, der Jagdhund oder der Beizvogel ein anderes Tier verletzt oder tötet, der Jäger durch den Gebrauch der Schusswaffe einen Schaden herbeiführt oder der Jagdhund einen Verkehrsunfall verursacht.
  • Dabei schützt die Jagdhaftpflichtversicherung den Jäger vor Schadenersatzansprüchen, die gegen ihn geltend gemacht werden. Das Versicherungsunternehmen prüft, ob und in welcher Höhe der Jäger zum Schadenersatz verpflichtet ist und übernimmt die berechtigten Schadenersatzansprüche bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • Unberechtigte Schadenersatzansprüche wehrt der Versicherer ab und führt im Falle eines Rechtsstreites den Prozess für den Jäger und übernimmt die Kosten.


Weitere Leistungen der Jagdhaftpflichtversicherung


  • weltweiter Versicherungsschutz
  • Haftpflichtschutz von bis zu 2 Jagdhunden, auch außerhalb der Jagd
  • Gebrauch und Besitz von erlaubten Schusswaffen
  • Forderungsausfalldeckung
  • Kautionsleistung im Schadensfall im europäischen Ausland


Beitragsübersicht der Jagdhaftpflichtversicherung

Versicherer Versicherungssumme Selbstbeteiligung mitversicherte Jagdhunde Vertragslaufzeit Jahresbeitrag
Basler 3 Mio. Euro 0,00 Euro 2 1 Jahr 63,43 Euro
Gothaer 3 Mio. Euro 0,00 Euro unbegrenzt 1 Jahr 50,50 Euro
Gothaer 3 Mio. Euro 300,00 Euro unbegrenzt 1 Jahr 30,45 Euro
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Versicherer Versicherungssumme Selbstbeteiligung mitversicherte Jagdhunde Vertragslaufzeit Jahresbeitrag Gothaer 3 Mio. Euro 300,00 Euro unbegrenzt 1 Jahr 30,45 Euro Nürnberger 3 Mio. Euro 0,00 Euro 1 1 Jahr 46,41 Euro Gothaer 3 Mio. Euro 0,00 Euro unbegrenzt 1 Jahr 50,50 Euro VHV 3 Mio. Euro 0,00 Euro 2 1 Jahr 59,50 Euro R + V 3 Mio. Euro 150,00 Euro 5 1 Jahr 62,07 Euro Basler 3 Mio. Euro 0,00 Euro 2 1 Jahr 63,43 Euro Volkswohl Bund 3 Mio. Euro 0,00 Euro 2 1 Jahr 72,55 Euro Mannheimer 3 Mio. Euro 0,00 Euro 3 1 Jahr 100,61 Euro Jagdhaftpflichtversicherung Beitragsübersicht Versicherungssumme 15 Mio. Euro Versicherer Versicherungssumme Selbstbeteiligung mitversicherte Jagdhunde Vertragslaufzeit Jahresbeitrag Uelzener 15 Mio. Euro 0,00 Euro 4 1 Jahr 43,84 Euro Gothaer 15 Mio. Euro 300,00 Euro unbegrenzt 1 Jahr 44,21 Euro HDI 15 Mio. Euro 0,00 Euro 3 1 Jahr 57,95 Euro helvetia 15 Mio. Euro 0,00 Euro 1 1 Jahr 58,90 Euro Gothaer 15 Mio. Euro 0,00 Euro unbegrenzt 1 Jahr 73,71 Euro Mannheimer 15 Mio. Euro 0,00 Euro 3 1 Jahr 107,70 Euro