Kunstversicherung
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Version vom 1. September 2017, 09:17 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
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In der Kunstversicherung können unterschiedliche Gegenstände versichert werden. Diese sind z.B.:
- Gemälde
- Zeichnungen
- Stiche
- Drucke
- künstlerische Fotografien
- Grafiken
- Antiquarische Möbel
- Skulpturen
- Plastiken (unzerbrechlich und zerbrechlich)
- Porzellan
- Glas
- Wein
- Musikinstrumente
- Teppiche
- Gobelins
- Brücken
- Kunstobjekte aus Gold, Silber
- Tafelsilber
- Korpussilber (jedoch keine Schmucksachen)
- Installationen
- Kunstobjekte im Freien
- Sonstige Kunstgegenstände, Sammlerobjekte und Liebhaberstücke
Versicherungsumfang der Kunstversicherung
- weltweiter Versicherungsschutz
- automatische Mitversicherung von Transporten
- automatische Mitversicherung von Schäden verursacht durch Restauratoren
- Allgefahren-Deckung
- Wahlmöglichkeiten des Kunden zwischen finanzieller Entschädigung und Restaurierung bei Teilschäden
Informationen zu Einzelwerten
Im Rahmen der Kunstversicherung wird von einigen Versicherungsgesellschaften eine Einzelwertauflistung mit Einzelwertangaben gefordert. Meist ist auch ein Gutachten durch einen Kunstsachverständigen erforderlich.
Angaben zur Risikobeurteilung
Zur Risikobeurteilung in der Kunstversicherung werden Informationen zu den Objektsicherungen durch das Versicherungsunternehmen abgefragt, wie z.B.:
- Sind sämtliche Außentüren / Zutrittstüren bzw. Hausabschlusstüren / Wohnungstüren mit einem bündigen Zylinderschloss ausgestattet?
- Ist eine Einbruchmeldeanlage vorhanden?
- Ist die Einbruchmeldeanlage vom VdS anerkannt?
- Besteht eine Aufschaltung zu einem Wachdienst / zur Polizei?
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