Versicherungsverein

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 4. Oktober 2017, 06:52 Uhr von Smieskol (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) unterliegt einer speziellen Rechtsnorm. Die Versicherungsnehmer sind Mitglieder des Vereins und somit auch Träger des Vereins. Gewinnüberschüsse verbleiben im Verein.


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-