Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter (BAVERS)

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Zweck und Aufgaben des Vereins:

Der Verein ist parteipolitisch, gewerkschaftlich und weltanschaulich neutral und unabhängig und verfolgt keine entsprechenden Ziele. Die Versicherungsämter und Gemeindeauskunftsstellen sind nach § 15 Abs. 3 SGB I untereinander und mit den Leistungsträgern der Sozialversicherung zur Zusammenarbeit verpflichtet.

- die Koordinierung gemeinsam zu bewältigender Aufgaben - die Förderung des fachlichen Austausches - die gegenseitige Information und Unterstützung bei der Umsetzung und Anwendung rechtlicher Grundlagen der gesamten Sozialversicherung - die Kontaktpflege zu den regionalen Landesarbeitsgemeinschaften der Versicherungsämter - die Fortbildung auf dem gesamten Gebiet der Sozialversicherung, insbesondere Planung, Organisation und Durchführung von möglichst jährlichen Arbeitstagungen

Der Verein ist Interessenvertretung der Versicherungsämter und fungiert als Ansprechpartner für - Mitglieder - Sozialversicherungsträger - Behörden - Verbände - Ministerien


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