Transportversicherung, international gebräuchliche Vertragsbestimmungen

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Incoterms International Commercial Terms. Es handelt sich um international gebräuchliche Vertragsbestimmungen, die im grenzüberschreitenden Verkehr und mangels eines internationalen Handelsrechts insbesondere die Kosten- und die Risikoverteilung sowie die jeweiligen Pflichten von Käufer und Verkäufer regeln. Für die Transportversicherung haben sie Bedeutung, weil von ihnen abhängt, wann die Risikotragung für eine Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht und wer damit bis zu welchem Punkt ggf. eine Versicherung abzuschließen hat bzw. sie in Anspruch nehmen kann sowie die Kosten dafür zu tragen hat. FOB (Free on board): Der Verkäufer hat die Ware auf seine Kosten bis über die Schiffsreling zu bringen, ab dann trägt der Käufer alle Kosten und Risiken, auch den Abschluss einer Versicherung. CIF (Cost, Insurance, Freight): Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware an Bord des Schiffs zu bringen, eine Seetransportversicherung abzuschließen und die Kosten hierfür zu tragen. DDP (Delivered Duty Paid): Der Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken einschließlich Versicherung, Zoll und Entladung bis zu einem vereinbarten Ort im Zielland.