Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

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Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung sichert die finanziellen Folgen aus Schäden, die im Zusammenhang mit privat genutzten Öltanks entstehen ab. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung wird auch Öltankversicherung genannt.


  • Versicherungsumfang der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung


  • Versicherter Personenkreis


In der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist der Inhaber des versicherten Öltanks, als natürliche und/oder juristische Person versichert. Sowie alle Personen, die in dessen Auftrag im Rahmen eines Vertrages Tätigkeiten ausführen, wie z.B. Reinigung, Verwaltung oder Betreuung.


  • Versicherte Schäden

Unter den Versicherungsschutz der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung fallen Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen.


  • Versicherte Kosten

- ausbaggern, abtransportieren und entsorgen des verseuchten Erdreichs

- Reparaturkosten

- Renovierungskosten

- Wiederbeschaffungskosten

- Wertverlust

- Krankenhauskosten

- Kosten für Heilbehandlungen

- Schmerzensgeld

- Verdienstausfall

- Nutzungsausfall

- Gewinnausfall oder Gewinnminderung



Schlagwort: Öltank versichern,

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