Privathaftpflichtversicherung, Verschuldenshaftung u. Gefährdungshaftung

Aus Versicherungen.org Wiki

Verschuldenshaftung

Bei unerlaubter Handlung oder auch einer Vertragsverletzung seitens des Schädigers besteht auf Grund gesetzlicher Bestimmungen die Haftungsverpflichtung des Schädigers. Die Beweispflicht liegt beim Geschädigten.

Gefährdungshaftung

Regelt die Schadensersatzpflicht auch wenn kein Verschulden seitens des Versicherungsnehmers vorliegt. Die Ersatzpflicht beruht auf einer nicht zu vermeidenden Gefährdung der Umgebung. Die Gefährdungshaftung ist im Haftpflichtgesetz (HaftPflG) geregelt.


👁 Siehe auch: Haftpflichtgesetz
👁 Siehe auch: Gefährdungshaftung
Schlagwort: Haftung, Haftungsarten



< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Privathaftpflichtversicherung anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png











.-.-.-.