Privathaftpflichtversicherung, Verschuldenshaftung u. Gefährdungshaftung
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Version vom 23. Dezember 2017, 13:49 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
- Verschuldenshaftung
Bei unerlaubter Handlung oder auch einer Vertragsverletzung seitens des Schädigers besteht auf Grund gesetzlicher Bestimmungen die Haftungsverpflichtung des Schädigers. Die Beweispflicht liegt beim Geschädigten.
- Gefährdungshaftung
Regelt die Schadensersatzpflicht auch wenn kein Verschulden seitens des Versicherungsnehmers vorliegt. Die Ersatzpflicht beruht auf einer nicht zu vermeidenden Gefährdung der Umgebung. Die Gefährdungshaftung ist im Haftpflichtgesetz (HaftPflG) geregelt.
👁 Siehe auch: Haftpflichtgesetz
👁 Siehe auch: Gefährdungshaftung
Schlagwort: Haftung, Haftungsarten
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