Vertragswiderruf
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Version vom 26. Dezember 2017, 10:21 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
§ 335 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt den Vertragswiderruf. Innerhalb von 14 Tagen kann der Verbraucher von bestimmten Verträgen zurückgetreten. Hierzu zählen die über Fernkommunikation (Telefon),Telefax, Brief und Internet)geschlossenen Rechtsgeschäfte, also per Telefon, Telefax, Brief oder Internet. Die Regelung gilt auch für Haustürgeschäfte.
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und erfolgt in schriftlicher Form. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung.