Pflegezusatzversicherung private, Pflege-Bahr
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Die Pflege-Bahr-Versicherung ist eine private Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung. Um die staatliche Förderung zu erhalten, sind die nachfolgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
- das 18. Lebensjahr ist vollendet
- es besteht eine private oder gesetzliche Pflegeversicherung
- mindestens 10 Euro werden monatlich in die private Pflegezusatzversicherung einbezahlt
- es werden keine Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen oder wurden bezogen
Bedingungen für förderfähige Pflegezusatzversicherungen
- Abschluss des Vertrages zu brancheneinheitlichen Bedingungen. D.h. ohne Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse
- Beschränkung der Abschlusskosten auf max. 2 Monatsbeiträge und Verwaltungskosten bis max. 10 % der Bruttoprämie
- Pflegetagegeld
- für alle Pflegegrade, inkl. Pflegegrad 0 für Demenz
- im Pflegegrad V von mind. 600 Euro
- Leistungen der sozialen Pflegeversicherung darf nicht überschritten werden
- keine Sachleistungen möglich, nur Geldzahlung
- Fälligkeit ab Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch zuständigen Pflegeversicherer
- max. Wartezeit von 5 Jahren; keine Wartezeit für Kinder, deren Eltern die Kindernachversicherung beantragt haben
- Verzicht des Versicherers auf ordentliches Kündigungsrecht
- Recht des Versicherten bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit den Vertrag rückwirkend zu kündigen oder für drei Jahre ruhen zu lassen
Leistungsumfang der Pflege-Bahr-Versicherung
Das vereinbarte Pflegetagegeld bzw. Pflegemonatsgeld steht dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung. Das Pflegegeld wird je nach Pflegegrad ausbezahlt. Dieses ist mit einem Prozentsatz und einem fixen Betrag festgelegt.
Daraus ergeben sich gesetzlich festgelegte Mindestleistungen:
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
Prozent | 10 % | 20 % | 30 % | 40 % | 100 % |
monatliches Pflegegeld | 60 Euro | 120 Euro | 180 Euro | 240 Euro | 600 Euro |
Vorteile der Pflege-Bahr-Versicherung
- Abschluss des Vertrages mit Vollendung des 18. Lebensjahres möglich, wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt
- keine Gesundheitsprüfung erforderlich
- keine Altersbeschränkung nach oben
- Antrag auf Abschluss des Vertrages darf vom Versicherer nicht abgelehnt werden
- Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge sind nicht möglich
- Fortführung der Pflege-Bahr-Versicherung bei Umzug ins europäische Ausland, wenn die Pflegepflichtversicherung weiterhin besteht
- Umstellung auf Anwartschaftsversicherung möglich bei Umzug außerhalb der EU und Europa. Oder Beendigung bei Wegzug aus Deutschland.
- Beitragshöhe richtet sich nach dem Eintrittsalter und den vereinbarten Leistungen
Nachteile der Pflege-Bahr-Versicherung
- Zulage nur für förderfähige Pflegetagegeldversicherungen
- Inanspruchnahme der Leistung erst nach dem Ende der Wartezeit von 5 Jahren möglich.
- Beitragspflicht auch während der Leistungserbringung, keine Beitragsfreistellung im Leistungsfall
- keine freie Wahl der Absicherung in den einzelnen Pflegegraden möglich; richtet sich nach den Vorgaben des Versicherers
- eingeschränkter Leistungsumfang in den Pflegegraden im Vergleich zu ungeförderten Tarifen
- Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre, Kündigung zum Ende der Mindestvertragsdauer mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist
Fazit zur Pflege-Bahr-Versicherung
- Die Pflege-Bahr-Versicherung empfiehlt sich für Personen mit geringem Einkommen und für Personen mit Vorerkrankungen
- Aufgrund der fehlenden Gesundheitsfragen ist die Höhe der Absicherung bei den meisten Versicherungsgesellschaften sehr gering.
- So wird oftmals nur die gesetzliche Mindestleistung durch die Versicherungsgesellschaften angeboten.