Vertragswiderruf
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Version vom 18. März 2018, 07:00 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
https://dejure.org/gesetze/BGB/355.html § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)regelt den Vertragswiderruf. Innerhalb von 14 Tagen kann der Verbraucher von bestimmten Verträgen zurückgetreten. Hierzu zählen die über Fernkommunikation: Telefon,Telefax, Brief, Internet und auch Haustürgeschäfte ) geschlossenen Rechtsgeschäfte. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der Widerruf hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigung.
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