Unfallversicherung gesetzliche, versicherter Personenkreis
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Mitglieder der gesetzlichen Unfallversicherung sind
- Beschäftigte,
- Kind, das eine Kindertagesstätte oder einen Kindergarten besucht,
- Schüler,
- Student,
- Auszubildender,
- Landwirt,
- Pflegeperson,
- Helfer bei Unglücksfällen,
- Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz,
- Blutspender oder Organspender,
- Unternehmer,
- Selbstständiger oder Freiberufler,
- mitarbeitende Ehegatten.