Testament
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Testament und Formvorschriften
Nur ein Drittel aller Deutschen haben ein Testament gemacht. Liegt kein Testament vor tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass bei kinderlosen Ehepaaren, der überlebende Partner nur Miterbe ist, da zwischen den Eheleuten keine Verwandtschaft besteht. Miterben sind dann die Verwandten erster und zweiter Ordnung.
Zu unterscheiden ist zwischen den „eigenhändigen Testament“ und dem „öffentlichen Testament. Beide Testamente sind gleichrangig. Die Unterschiede: