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Version vom 22. April 2018, 12:16 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
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Das Gesetz bestimmt, sofern kein Testament vorliegt, wer erbt. Der Verwandtschaftsgrad und der eheliche Güterstand ist bestimmend.
👁 Siehe auch: Testament
👁 Siehe auch: Erbschaftssteuer / Freibeträge
👁 Siehe auch: Erbschaftssteuerversicherung
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