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Version vom 24. April 2018, 08:44 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
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Das Gesetz bestimmt, sofern kein Testament vorliegt, wer erbt. Der Verwandtschaftsgrad und der eheliche Güterstand ist bestimmend. Mit dem Testament wird das gesetzliche Erbrecht außer Kraft gesetzt. Ausnahme sind Anteile nach dem Pflichtteilsrecht.
👁 Siehe auch: Testament
👁 Siehe auch: Erbschaftssteuer / Freibeträge
👁 Siehe auch: Erbschaftssteuerversicherung
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