Unfallversicherung private, Eigenbewegungsschaden

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Nach den allgemeinen Vertragsbedingungen der privaten Unfallversicherungen liegt dann ein Unfall vor, „wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“.




Trifft nur ein Punkt dieser Definition nicht zu, lehnen die meisten Versicherer eine Zahlung ab. Konkret heißt das: Wer beim Joggen umknickt, beim Fußball ohne Einwirkung eines Gegenspielers einen Bänderriss erleidet oder über die eigenen Füße stolpert und deshalb eine Treppe herunter fällt, hat nach geltender Rechtslage keinen Unfall erlitten. Die Versicherungsbranche hat für solche Vorfälle ein eigenes Wort kreiert und spricht von einem sogenannten „Eigenbewegungsschaden“. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann Policen abschließen, die solche Eigenbewegungsschäden explizit mitversichern. Die sind dann aber auch entsprechend teurer. Bei der Gothaer Versicherung kostet eine Standard-Unfallversicherung für einen 30-jährigen Büroangestellten, die eine Invaliditätssumme von 100.000 Euro sowie Krankenhaustagegeld von 20 Euro einschließt, 84,73 Euro pro Jahr. Eigenbewegungsschäden sind jedoch nur durch den Zusatzbaustein „Plus“ mitversichert – bei sonst gleichen Bedingungen kostet die Police dann satte 122,09 Euro.