Rentenversicherung gesetzliche, Rentenformel

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  • Rentenformel - Berechnung der Bruttorente

Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor u. aktueller Rentenwert werden miteinander multipliziert. Das Ergebnis ist die mtl. Bruttorente.

Entgeltpunkte (EP) x Zugangsfaktor (ZF) x Rentenartfaktor (RaF ) x aktueller Rentenwert (aRW) ergibt die Monatsrente (brutto)


  • Die Entgeltpunkte (EP):

Das Einkommen aller Versicherten wird jedes Jahr verglichen. Für einen durchschnittlichen Verdienst gibt es einen Entgeltpunkt, Wert 1,0. Bei niedrigerem Verdienst ergibt das einen 0,5 Wert, bei höherem Durchschnittsverdienst einen 1,5 Wert. Die Jahreswerte werden addiert und ergeben die Gesamtzahl der Entgeltpunkte, die in die Berechnung einfliessen. Keine Unterschiede zwischen Ost und West, das Einkommen der Bürger in den neuen Bundesländern wird dem Einkommen gleichgestellt bzw. hochgerechnet.

  • Zugangsfaktor (ZF):

Der Zugangsfaktor beträgt für die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren 1. Seit dem Jahr 2012 wird die Regelaltersgrenze in Schritten erhöht. Bei frühzeitigerem Rentenbeginn wird die Rente um 0,3 Prozent pro Monat gesenkt. D.h. ein Jahr früher in Rente zu gehen, vermindert den Rentenanspruch um 3,6 Prozent (Zugangsfaktor = 0,964) Geht man ein Jahr später in Rente wird der Rentenberechnung ein höherer Zugangsfaktor zu Grunde gelegt (Zugangsfaktor = 1,06).

  • Rentenartfaktor (RaF):

Jede Rentenart hat ihren eigenen Rentenfaktor, diese beträgt für die

- Altersrenten 1
- Volle Erwerbsminderungsrente 1
- Halbe Erwerbsminderungsrente 0,5
- grosse Witwenrente 0,55
- kleine Witwenrente 0,25
- Vollwaisenrente 0,2

  • Aktueller Rentenwert (aRW):

Der aktuelle Rentenwert wird jährlich jeweils zum 1.7. (Anpassung an die Lohnentwicklung) von der Bundesregierung neu festgelegt. Für die alten Bundesländern beträgt der Wert Euro 33,05 €, für die neuen Länder 31,89 € (Stand 01-2018). Ein Entgeltpunkt entspricht diesem Wert.


  • Rentenformel - Berechnung der Nettorente

Auf die Bruttorente fallen Sozialversicherungsbeiträge an.

Für die Krankenversicherung sind Beiträge aus der gesetzlichen Rente zu zahlen. Die Beiträge werden zur Hälfte vom Rentner und dem Rentenversicherungsträger gezahlt. Der Beitragssatz beläuft sich gesamt in 2022 auf 18,6 % %. Ebenso sind Beiträge zur Pflegeversicherung fällig. Der Beitragssatz beträgt 2022, 3,05 % .
Der Rentenversicherungsbeitrag entfällt.
Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag entfällt.


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