Privathaftpflichtversicherung

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Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter. D. H die Versicherung sorgt für den finanziellen Ausgleich der Forderungen. Vorab prüft der Versicherer ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind und wehrt diese, wenn nicht berechtigt, ab (passiver Rechtsschutz).

Es gibt keinen Tarif der alle Risiken abdeckt. Jedes Risiko ist separat zu versichern. So gibt es die Familienhaftpflichtversicherung, die Hundehaftpflichtversicherung, Die Pferdehaftpflichtversicherung usw.


Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zur Rechtsschutzversicherung

Schlagwort: Privathaftpflicht, Haftpflicht privat