Umweltversicherungen
- Umwelthaftpflichtversicherung
Die Umwelthaftpflichtversicherung deckt die privatrechtliche Ansprüche Dritter bei Personen- oder Sachschäden ab. Sie stellt eine besondere Form der Betriebshaftpflichtversicherung dar. Sie deckt das Umweltschadenrisiko das von umweltgefähdenden Anlagen/Maschinen ausgeht. Planung und Lieferung dieser Analgen und deren Teile sind ebenso versicherbar.
Umweltschäden sorgen für extreme finanzielle Risiken, die Schadenersatzansprüche bei Boden-, Wasserverunreinigungen oder gar Vergiftungen und gesundheitlich geschädigten Menschen wie auch der Pflanzen- und Tierwelt nach sich ziehen. Oftmals gefährdet ein solcher Schadenfall die Existenz der Firma.
⚠️ Die genannten Risiken sind in der Standard - Betriebshaftpflichtversicherung nicht gedeckt.
Ausschlüsse
Ausgeschlossen sind Schäden
- die vor dem Vertragsbeginn etstanden,
- die sich aus vorherigen Grundstückskontaminierungen ergeben,
- die sich im Ausland auf Geschäftsreisen und Messeveranstaltungeng ereignen
- wenn der Versicherungsnehmer bewusst gegen rechtliche Vorschriften verstößt.
- Produkthaftpflichtschäden, hier ist die Produkthaftpflichtversicherung zuständig
- wenn Abfälle entsorgt werden
- Schäden, durch Fahrzeuge und Anhänger
- Umweltschadenversicherung
Die Umweltschadenversicherung deckt öffentlich-rechtliche Ansprüche bei Schäden an geschützten Lebensräumen, Pflanzen oder Tieren.
⚠️ Die genannten Risiken sind in der Standard - Betriebshaftpflichtversicherung nicht gedeckt.
👁 Siehe auch:https://dejure.org/gesetze/UmweltHG
👁 Siehe auch: Betriebshaftpflichtversicherung
Schlagwort: Umwelt, Umweltrisiko, Umweltversicherung
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