Betriebshaftpflichtversicherung, Erfüllungsschaden

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Wird eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht, spricht man von einem Vertragserfüllungsschaden oder auch von Erfüllungsfolgeschäden.

Beispiel: Ein Programmierauftrag wird nicht in der vereinbarten Zeit abgeschlossen. Der Auftraggeber erleidet hierdurch Umsatzrückgänge.

Die überwiegende Zahl der Versicherer schliessen Haftpflichtansprüche auf Grund von Erfüllungsschäden aus, nur einige wenige ein.