Krankenversicherung private, Antragsbindefrist
Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 19. Juli 2018, 10:47 Uhr von NeuerMei (Diskussion | Beiträge)
Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist der Versicherungssuchende 6 Wochen an seinen Antrag gebunden (Widerrufs-Widerspruchsrecht). Erhält der Antragsteller innerhalb dieser Zeit keine Nachricht seitens des Versicherers, ist er an den Antrag nicht mehr gebunden. Ist die Antragstellung mit einer ärztlichen Untersuchung verbunden, so beginnt die Bindefrist mit Eingang des Befundberichtes beim Versicherer.
Schlagwort: Bindefrist, Antragsbindefrist, Widerspruch, Widerspruchsrecht
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Krankenversicherung private anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
.-.-.-.