Berufshaftpflichtversicherung, Arzt Schadenbeispiele

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Chirurg

Ein Chirurg verkennt das Abkippen einer Unterarmfraktur, die sich zu einer erheblichen Fehlstellung ausbildet. Grund hierfür ist, dass der Chirurg keine Röntgenaufnahmen im Rahmen der Kontrolluntersuchungen erstellt hat. Ebenso wurde zur Thromboseprophylaxe kein Gipsverband zur Ruhigstellung angelegt. Der betroffene Patient, ein Fernfahrer im Alter von 45 Jahren, wird als berufsunfähig eingestuft und muss umgeschult werden. Die daraus resultierende Schädigung der Gefäße zieht eine Zahlung in Höhe von 10.000 € nach sich.


Gynäkologe

Ein Gynäkologe trifft zu spät die Entscheidung, dass ein Kaiserschnitt durchzuführen ist. Die Folge hieraus ist, dass das Neugeborene einen hypoxischen Hirnschaden erleidet. Die Verantwortung hierfür trägt der Gynäkologe. Der Berufshaftpflichtversicherer des Gynäkologe wird zu nachfolgenden Zahlungen herangezogen. Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 €, Übernahme der lebenslangen monatlichen Pflegekosten in Höhe von 3.000 € sowie die Kosten der Heilbehandlung. Kapitalisiert und bis zum 18. Lebensjahr des Neugeborenen hochgerechnet ergibt sich eine Gesamtschadenhöhe von rund 900.000 €.


Kinderarzt

Ein Kleinkind weist die nicht eindeutigen Symptome einer Appendizitis – Entzündung des Wurmfortsatzes des Blinddarms – auf. Der Kinderarzt verschleiert die Symptome und verordnet krampflösende Medikamente für das Kleinkind. Aufgrund der Fehlbehandlung des Kleinkindes müssen die Eierstöcke und die Gebärmutter entfernt werden. Die Schmerzensgeldforderungen und Kosten der Heilbehandlung belaufen sich auf 300.000 €.


Urologe

Einem Patienten, der keinen weiteren Nachwuchs mehr wünschte, wurde der Samenleiter nicht ordnungsgemäß unterbunden. Die Zeugungsfähigkeit blieb daher erhalten. Der Patient verlangte vom Urologen Schmerzensgeld sowie die Unterhaltskosten für das gezeugte Kind.