Unfallversicherung private, Schadenbeispiele

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Sturz mit dem Fahrrad

Ein 30jähriger Versicherter stürzte beim Fahrradfahren schwer. Dabei schlug er mit dem Kopf auf dem Asphalt auf und streifte mit dem Rücken eine Leitplanke. Neben einer schwerwiegenden Kopfverletzung – trotzt Fahrradhelms – zog sich der Versicherte Frakturen der Wirbelsäule zu, die das Rückenmark schwer verletzten. Die Folge daraus war eine komplette Querschnittlähmung. Nach Prüfung der ärztlichen Untersuchungsergebnisse durch den Unfallversicherer wird ein Invaliditätsgrad von 100 % bestätigt. Folglich leistet der Unfallversicherer die vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung.


Umgeknickter Fuß

Einer 25jährigen Versicherten unterlief auf den ersten Anblick ein kleines Missgeschick. Sie knickte mit dem linken Fuß auf einem unebenen Boden um. Wenig Tage später bildete sich daraus jedoch eine Thrombose, die einen Herzstillstand zur Folge hatte. Irreparable Hirnschäden waren die Folgen, die einen Invalidität von 100 % bedeuteten. Bei der Leistungsprüfung des Unfallversicherer wurde festgestellt, dass die Thrombose als Folge aus dem Unfallereignis entstand. Somit wurde die Vollinvalidität der Versicherten bestätigt und der Unfallversicherer hatte seine vertraglich vereinbarte Leistung erbracht.


Badeunfall

Ein 20jähriger Einzelhandelskaufmann erlitt bei seinem letzten Besuch an einem Badesee einen Unfall durch einen Kopfsprung in den See. Folglich erlitt er eine erhebliche Verletzung der Wirbelsäule, die einen stationären Aufenthalt im Krankenhaus von 9 Wochen zur Folge hatte. Die Leistungsprüfung des Unfallversicherer, die auf die ärztlichen Unterlagen beruht, ergibt eine dauerhafte Einschränkung der Invalidität von 75%. Im Rahmen der vereinbarten Unfallversicherung leistet der Unfallversicherer.


Motorradunfall

Durch einen Motorradunfall verlor ein 40jähriger Versicherungsnehmer sein rechtes Bein. Als selbständiger Unternehmensberater konnte durch die Leistung aus der Unfallversicherung ein Kraftfahrzeug angeschafft werden, das entsprechend den körperlichen Gegebenheiten des Versicherungsnehmers bedienbar war. So konnte die berufliche Tätigkeit im wesentlichen erhalten bleiben.


Pflegefall

Ein zweijähriges Mädchen spielt im Garten ihrer Großeltern. Sie ist fasziniert von der Vielzahl der bunten Blumen, insbesondere der blau leuchtenden Eisenhutblüten. Abgelenkt durch einen Telefonanruf war das Kind unbeaufsichtigt. Als die Großeltern in den Garten zurückkehren, liegt das Mädchen mit schwerer Atemnot auf der Wiese. Der herbeigerufene Notarzt stellt eine Vergiftung durch den Verzehr der Pflanzen fest. Aufgrund des Atemstillstandes wurde das Gehirn mit zu wenig Sauerstoff versorgt. Hieraus folgt eine schwere irreparable Schädigung des Gehirns des Kindes. Das Kind wird lebenslang ein schwerwiegender Pflegefall bleiben. Der Unfallversicherer leistete die einmalige Invaliditätsleistung bei Vollinvalidität. Darüber hinaus leistet der Unfallversicherer lebenslang die monatlich vereinbarte Unfallrente.


Funktionsbeeinträchtigung

Bei einem Handballspiel stürzt der Versicherte unglücklich und bricht sich das Ellbogengelenk. Der Bruch verheilt nur langsam und mit Komplikationen. Die teilweise Versteifung des Armes bleibt unausweichlich. Die Folgen für den Versicherten sind Einschränkungen im Beruf und Freizeit. Bei der Untersuchung durch einen Gutachter wird festgestellt, dass eine Funktionsbeeinträchtigung des Armes von 30 % besteht. Aufgrund der Verletzungsfolgen leistet der Unfallversicherer entsprechend des Invaliditätsgrades nach der Gliedertaxe.