Spezialstrafrechtsschutzversicherung

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Die Spezialstrafrechtsschutz ist eine wichtige Ergänzung für Privatkunden. Diese beinhaltet Leistungen, die über die normale Strafrechtsschutz hinausgehen.

Hierzu zählen z.B.:

  • telefonischer Rechtsrat durch unabhängige Anwälte zu allen Rechtsfragen
  • Empfehlung von regionalen spezialisierten Rechtsanwälten
  • telefonische Mediation für schnelle außergerichtliche Streitlösung


Notwendigkeit der Spezialstrafrechtsschutz

  • Der Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung reicht aus. Die Strafverfolgungsbehörden müssen umgehend jedem Vorwurf nachgehen.
  • Die private und auch berufliche Existenz ist aufgrund von laufenden Ermittlungsverfahren gefährdet
  • Oftmals sehr langwierige und anstrengende Gerichtsverfahren und Ermittlungsverfahren
  • Enorme Imageschäden dürfen nicht unterschätzt werden


Vorteile der Spezialstrafrechtsschutz

  • Unterstützung für eine frühzeitige und endgültige Beendigung eine Strafverfahrens
  • Finanzielle Mittel um spezialisierte Rechtsanwälte mit der umfassenden Verteidigung beauftragen zu können
  • Finanzielle Mittel um Stellungnahmen von Gutachtern zu finanzieren, die nicht erst durch das Gericht veranlasst werden, sondern bereits im Vorfeld zur Verteidigung beauftragt werden


Leistungsarten der Spezialstrafrechtsschutz

  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Zeugenbeistand
  • Beistand im Verwaltungsrecht


Versicherter Personenkreis

  • Versicherungsnehmer
  • Ehepartner / Lebenspartner
  • minderjährige Kinder
  • volljährige Kinder
  • Enkelkinder
  • Eltern und Großeltern


Versicherungsumfang je nach Versicherer

  • unbegrenzte Versicherungssumme
  • Strafkaution mit unbegrenzter Versicherungssumme
  • Versicherungsschutz beim Vorwurf von Vergehen und auch Verbrechen – solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgte
  • keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch einen Strafbefehl
  • Versicherungsschutz europaweit im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit
  • Versicherungsschutz auch bei anwaltlicher Tätigkeit im Bereich Verwaltungsrecht, wenn dies die Verteidigung im eingeleiteten Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren unterstützt (Beistand im Verwaltungsrecht)