Rechtsschutzversicherung, Vermietung / Verpachtung
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In der Rechtsschutzversicherung für Vermietung / Verpachtung können die nachfolgenden vermieteten Objekte versichert werden:
- Wohnung
- Einfamilienhaus
- Garage
- für gewerblich Zwecke genutztes Objekt
- unbebautes Grundstück
Hinweis:
- Versicherbar sind auch alle zum vermieteten Objekt gehörenden Garagen
- Die Rechtsschutz für Vermietung / Verpachtung ist nur versicherbar in Kombination mit Produkten, die die Privat-Rechtsschutz beinhaltet.
- Objekte, die sich außerhalb von Deutschland befinden sind nicht versicherbar
- Einzeln vermietete Garagen müssen separat versichert werden
- Alle Einheiten eins Objekts des Vermieters / Verpächters müssen versichert werden
- Maximal können 5 Wohneinheiten versichert werden
Versichert sind Streitigkeiten
- wegen nicht erfolgter Räumung der Wohnung nach ordnungsgemäßer Kündigung
- wegen angeblicher Mängel in der Wohnung oder angeblich fehlerhafter Nebenkostenabrechnung
- wegen falsch festgesetzter Grundsteuer – Klage vor dem Finanzgericht