Rückwirkende Versicherung
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Version vom 5. Dezember 2018, 10:22 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Eine rückwirkende Versicherung gibt es nur bei der ARAG. Es handelt sich hierbei um den Tarif "Verkehrs-Rechtsschutz-sofort". Selbst wenn ein Verkehrsunfall bereits stattgefunden hat, übernimmt die ARAG bestimmte Kosten. Voraussetzung: Der Versicherungsnehmer hat noch keinen eignen Anwalt beauftragt.
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