Unfallversicherung gesetzliche, Weihnachtsfeier
Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 10. Dezember 2018, 07:09 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt nur, wenn es sich um eine offizielle Firmenveranstaltung handelt.
Der Schutz gilt nur für eingeladene Mitarbeiter. Er gilt nicht für mitfeiernde Ehepartner, ehemalige Mitarbeiter wie auch für Geschäftspartner. Wird die Feier offiziell beendet, so endet der Versicherungsschutz auch wenn ein kleinerer Kreis weiter feiert. Nur direkte Hin- und Rückwege sind versichert. Unfälle unter Alkoholeinfluss sind nicht gedeckt.
<zurück Einträge vorwärts > zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
.-.-.-.