Krankenversicherung private, Hilfsmittel
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- Private Krankenversicherung
- Die private Krankenversicherung richtet sich bei ihrer Kostenerstattung nach den sogenannten Hilfsmittelkatalogen. Es wird unterschieden zwischen offnen und geschlossenen Katalogen. Geschlossene Kataloge enthalten eine genaue Auflistung der Hilfsmittel.Offene Kataloge lassen bei der Hilfsmittelwahl dem Versicherten mehr Spielraum. Diese Kataloge begrenzen aber auch häufig die Kostenerstattung. Die privaten Krankenversicherer erstatten die Kosten "tariflich", d.h. de Leistungen fallen von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich aus. Es wird zwischen kleinen und großen Hilfsmitteln unterschieden. Einige Beispiele:
- - Sehhilfe,
- - Hörhilfe,
- - Prothese,
- - Herzschrittmacher,
- - Blutzuckermessgerät,
- - Blutdruckmessgerät,
- - Rollstuhl,
- - orthopädische Hilfsmittel, Schuheinlagen usw.
Klären Sie beim Kauf von teuren Hilfsmitteln vorab den Umfang/die Höhe der Kostenerstattung des Versicherers.
- Gesetzliche Krankenkassen
- richten sich nach dem Kassen-Hilfsmittelverzeichnis. https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/hmvAnzeigen_input.action Hilfsmittelkatalog GKV
Schlagwort: Hilfsmittel, Hilfsmittelerstattung, Hilfsmittelkatalog, Hilfsmittelverzeichnis, Hilfsmittelerstattung
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