Experimentier- und Erprobungsklausel

Aus Versicherungen.org Wiki


Diese Ausschlussklausel führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers:

«Nicht versichert sind Ansprüche, die daraus resultieren, dass Produkte und Leistungen, deren Verwendung oder Wirkung im Hinblick auf den konkreten Verwendungszweck nicht ausreichend – z.B. nicht dem Stand der Technik gemäß oder bei Software ohne übliche und angemessene Programmtests oder sonstiger Weise – erprobt waren.» oder "ausgeschlossen sind Schäden, die durch Mehraufwand hätten vermieden werden können.»

Diese Klausel wird recht oft in Versicherungsverträgen für IT-Dienstleister verwandt. Diese Klauseln können zu erheblichen Problemen führen.