Innovationsklausel, updateklausel
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Version vom 21. Mai 2019, 05:04 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Durch die update- oder auch Innovationsklausel garantiert der Versicherer dem VN, dass sein Vertrag immer dem neuesten/aktuellsten Stand entspricht, d.h. dass automatisch alle künftig eintretenden Verbesserungen für den bestehenden Vertrag gelten. Diese Klausel bieten nicht alle Versicherer und auch nicht für alle Tarifangebote.
⚠️ Diese Klausel ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.
👁 Siehe auch: Besserstellungsklausel
👁 Siehe auch: Best Leistungsgarantie
👁 Siehe auch: Vorsorgeversicherung
Schlagwort: vorteilhafte Vertragsklausel
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