Unfallversicherung private, Insektenstich

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 26. Mai 2019, 14:17 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ Eigentlich ist ein Insekten­stich oder -biss kein klassischer Unfall. Doch immer mehr Versicherer legen in ihren Bedingungen fest, dass Infektionen mit daue…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)


Eigentlich ist ein Insekten­stich oder -biss kein klassischer Unfall. Doch immer mehr Versicherer legen in ihren Bedingungen fest, dass Infektionen mit dauer­hafter gesundheitlicher Beein­trächtigung, die durch Insekten­stiche oder -bisse ausgelöst wurden versichert sind – häufig ist dies in einer Infektions­klausel fest­gelegt. So kann zum Beispiel ein Zecken­stich als Unfall gelten. Infizierte Zecken über­tragen zwei Krankheiten: die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und die Borreliose. Doch Vorsicht: Vor Gericht gibt es immer wieder Streit, ob nach­weisbar ein versicherter Zecken­stich oder eine chro­nische Erkrankung mit dauer­hafter Invalidität vorliegt. In mehreren Fällen erhielten Versicherte keine Leistung vom Unfall­versicherer (Ober­landes­gericht Nürn­berg, Az. 8 W 2040/14, Ober­landes­gericht Koblenz, Az. 10 U 228/11).