Krankenversicherung private, Nachteile
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Krankenversicherung private, Nachteile
- Bei einer Krankheitsdauer von über sechs Wochen besteht weiterhin die Beitragspflicht.
Ja, stellt aber keinen Nachteil dar, denn mit dem Abschluss des privaten Tagegeldes wird dies ja automatisch finanziert/mitbezahlt.
- Es besteht keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungszeiten.
Richtig, betrifft nur die Frauen.
- Es werden keine Unterkunftskosten bei Kuren übernommen
Kann so nicht stehen gelassen werden, der private Kurkostentagegeldtarif schafft, wenn gewünscht, hier Abhilfe.
- Es sind Wartezeiten abzuleisten.
Kann man so nicht stehen lassen, da bei einem Wechsel von gesetzlicher Krankenkasse zur privaten Krankenversicherung die zurückgelegten Mitgliedszeiten angerechnet werden und in 99,9% aller Fälle es somit zum Wegfall der Wartezeiten kommt.
- Bei Vorerkrankungen können Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge vereinbart werden.
Richtig, zum Teil können diese Einschränkungen ggf. auch nur für bestimmte Zeiträume vereinbart werden. Generell festzuhalten ist: Sollte ein Leistungsausschluss gefordert werden, bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenkasse. Der Sachverhalt, die Risikoeinschätzung wird immer vor Vertragsabschluss geklärt, so dass der Wechselwillige bei Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse keine Nachteile erfährt.
- Mitversicherte Familienmitglieder sind beitragspflichtig.
Richtig, Familien mit Kindern, wenn der Ehepartner nicht berufstätig ist, sind i.d.R. vorerst beitragsmässig besser in der gesetzlichen Krankenkasse aufgehoben. Die Kinder begründen über kurz oder lang mit der Berufsausbildung und dem Studium ein eigenes Versicherungsverhältnis, dann wird die private Krankenversicherung beitragsmässig wieder interessant.
- Im Alter ist die Private Krankenversicherung teuerer als die gesetzliche Krankenkasse.
Dies ist eine Pauschalaussage, die man so nicht stehen lassen sollte, denn:
- Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich.
Stimmt, aber nur bedingt.
http://www.finanztip.de/pkv-rueckkehr-gkv/
- Die Rechnungen sind zu verauslagen.
Stimmt so nicht. Arztrechnungen: Als Privatpatient müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Reichen Sie Ihre Kostenbelege umgehend bei Ihrem Krankenversicherer im Original ein und nach Erstattung dieser Rechnungen begleichen Sie innerhalb des Zahlungsziels dann Ihren Arzt. Häufig erhalten Sie die Rechnung über eine privatärztliche Abrechnungsstelle . Diese Abrechnungsstelle übernimmt den Honorareinzug für Ihren Arzt.
Medikamentenkosten: Wenn es um Medikamente geht und diese häufig bezogen werden oder eine medikamentöse Dauerbehandlung erforderlich ist, stellt die Apotheke Ihnen gerne auch eine Monatsrechnung aus, die Sie, wie oben erläutert, behandeln.
Krankenhausrechnungen: Haben Sie einen Krankenhausaufenthalt hinter sich, so rechnet das Krankenhaus i.d.R. mit Ihrer privaten Krankenversicherung direkt ab.
Siehe auch: Krankenversicherung private, Vorteile
Schlagwort: Nachteile private Krankenversicherung, Nachteile PKV