Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zur Rechtsschutzversicherung
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Version vom 15. Dezember 2019, 08:34 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.
Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen.
👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung
Schlagwort: Privathaftpflichtversicherung oder Rechtsschutzversicherung, Unterschied Haftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung, Unterschied Haftpflicht Rechtsschutz
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